Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse nötig. Sie brauchen lediglich ein internetfähiges Gerät mit Lautsprecher oder Kopfhörer.
- Wiederholung
- Auffrischen, wenn sich Meldeverfahren oder Zuständigkeiten im Betrieb ändern, und im Übrigen nach betrieblichen Vorgaben, etwa im Rahmen der jährlichen Unterweisung.
Überblick
Worum geht es?
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland Hunderttausende meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle, dazu kommen zahlreiche Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit. Nach jedem Fall stellen sich im Betrieb dieselben Fragen: Handelt es sich um einen Arbeits- oder einen Wegeunfall? Wer meldet was an die Unfallversicherung? Und welche Leistungen erhalten die Betroffenen?
Die Videolektionen erklären Begriffe, Meldewege und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verständlich – vom Durchgangsarzt über die Rehabilitation bis zum Verletztengeld. Sie lernen, wann es Ihnen passt, und belegen Ihr Wissen in einer abschließenden Wissenskontrolle. Ein Teilnahme- und Wissensnachweis im PDF-Format hält Ihren Abschluss fest.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Führungskräfte, Personalabteilungen, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfende und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Unfälle aufnehmen, melden oder auswerten. Auch Beschäftigte aller Branchen, die wissen möchten, wann sie gesetzlich unfallversichert sind, profitieren. Unternehmen können ihre Verantwortlichen damit einheitlich schulen.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Was ein Arbeitsunfall ist und welche Tätigkeiten versichert sind
- 2Wegeunfälle: versicherte Wege zur Arbeit und zurück
- 3Nach dem Unfall: Durchgangsarzt und Meldung an Vorgesetzte
- 4Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger und Meldefrist
- 5Berufskrankheiten: Begriff und wichtigste Gruppen
- 6Meldung einer Berufskrankheit und zuständiger Unfallversicherungsträger
- 7Rehabilitation: Heilbehandlung, berufliche und soziale Wiedereingliederung
- 8Geldleistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld und Rente
- 9Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Zahlen
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung
Das SGB VII definiert Arbeitsunfall (§ 8) und Berufskrankheit (§ 9) und regelt Leistungen wie Heilbehandlung, Rehabilitation und Verletztengeld. Der Kurs erklärt diese Begriffe und Leistungen verständlich.
§ 193 SGB VII – Anzeigepflicht des Unternehmers
Unfälle mit Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit sind binnen drei Tagen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, ebenso Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit. Der Kurs zeigt die Meldewege.
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Die Anlage 1 der BKV enthält die Liste der Berufskrankheiten. Die Schulung stellt die wichtigsten Gruppen vor und erklärt, wer einen Verdacht melden kann.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach § 6 ArbSchG muss der Arbeitgeber Unfälle mit Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit erfassen. Die Auswertung fließt in die Gefährdungsbeurteilung ein.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Die Vorschrift fordert eine funktionierende Erste Hilfe und die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung, zum Beispiel im Verbandbuch. Der Kurs ordnet die Erstversorgung nach einem Unfall ein.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie können Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten voneinander abgrenzen
- Sie wissen, wie Sie sich nach einem Arbeitsunfall verhalten und wann der Durchgangsarzt zuständig ist
- Sie kennen die Pflicht zur Unfallanzeige und die dafür geltende Frist
- Sie wissen, wer den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden kann
- Sie kennen die Leistungen der Unfallversicherung von der Heilbehandlung bis zu Geldleistungen
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

