Bestellung von Sicherheitsbeauftragten – Regelung durch Betriebsvereinbarung
Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse erforderlich; Grundwissen zur Arbeitsschutzorganisation ist hilfreich. Gerät mit Internetzugang und Ton.
- Wiederholung
- Auffrischen, wenn die Betriebsvereinbarung überarbeitet wird, sich die Rechtslage ändert oder neue Akteure im Arbeitsschutz hinzukommen.
Überblick
Worum geht es?
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber im Arbeitsschutz. Bestellt werden sie unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. Wie viele Sicherheitsbeauftragte es gibt, welche Anforderungen sie erfüllen und wie sie unterstützt und fortgebildet werden, lässt sich in einer Betriebsvereinbarung verbindlich festhalten. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten.
Diese kompakte Online-Schulung erklärt in wenigen Videolektionen die Mitbestimmung des Betriebsrats, das zweistufige Verfahren der Bestellung und die Punkte, die eine Betriebsvereinbarung typischerweise regelt. Sie lernen im eigenen Tempo, schließen mit einer Wissenskontrolle ab und erhalten einen Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF. Eine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall ersetzt die Schulung nicht.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Arbeitgeber- und Personalverantwortliche, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, die die Bestellung im Betrieb regeln oder überarbeiten möchten. Geeignet auch für Unternehmen mit mehreren Standorten, die einheitliche Regeln anstreben.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz nach dem BetrVG
- 2Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Vorschrift 1 und SGB VII
- 3Zweistufiges Verfahren: Anzahl festlegen, dann Personen auswählen und bestellen
- 4Betriebsvereinbarung als Grundlage für eine einheitliche Handhabung
- 5Regelungspunkte: Anzahl, Anforderungen und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
- 6Bestellung, Abberufung und Dauer der Bestellung
- 7Unterstützung, Fortbildung, Freistellung und Benachteiligungsverbot
- 8Information der Belegschaft über Sicherheitsbeauftragte und Ansprechpartner
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
Verpflichtet Unternehmen, Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats zu bestellen (§ 22). Die Schulung erklärt, was daraus für die Regelung folgt.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
§ 20 regelt die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Ihre Anzahl richtet sich nach den Verhältnissen im Unternehmen, etwa Gefährdungen, Zahl der Beschäftigten und Nähe zu ihnen.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Gibt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7) und regelt Betriebsvereinbarungen (§ 77). Die Schulung ordnet beides ein.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie kennen die Rechtsgrundlagen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
- Sie wissen, wo der Betriebsrat mitbestimmt und wo er mitwirkt
- Sie verstehen das zweistufige Verfahren aus Festlegung der Anzahl und Auswahl der Personen
- Sie kennen typische Regelungspunkte wie Anzahl, Anforderungen, Aufgaben und Fortbildung
- Sie wissen, warum Benachteiligungsverbot und Information der Belegschaft dazugehören
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „Bestellung von Sicherheitsbeauftragten – Regelung durch Betriebsvereinbarung“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

