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Gefährlicher Abfall

Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.

  • Kurssprache: Deutsch
  • Nachweis als PDF
  • Flexibles Lerntempo

Eckdaten

Auf einen Blick

Format
Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
Kurssprache
Deutsch
Abschluss
Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
Teilnehmende
Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
Voraussetzungen
Für Einsteiger geeignet, nötig ist nur ein Gerät mit Internet und Ton. Fachkräfte in Sammelstellen brauchen nach TRGS 520 eine eigene Fachkunde.
Wiederholung
Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich nach Gefahrstoffverordnung; Notfallübungen regelmäßig nach betrieblichem Alarmplan.

Überblick

Worum geht es?

Lösemittelreste, Altöl, Batterien, Asbest oder infektiöse Abfälle aus dem Gesundheitsdienst: Gefährliche Abfälle können vergiften, brennen, explodieren oder miteinander reagieren. Fehler beim Sammeln, Vermischen oder Lagern gefährden Beschäftigte und Umwelt und können für den Betrieb rechtliche Folgen haben.

Die Schulung erklärt, wie gefährliche Abfälle eingestuft, gekennzeichnet, getrennt, verpackt und gelagert werden und welche Nachweise das Abfallrecht verlangt. Die Videolektionen lassen sich flexibel einteilen; den Abschluss bildet eine Wissenskontrolle. Anschließend erhalten Sie einen Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF. Die Fachkunde für Abfallbeauftragte oder Sammelstellen ersetzt der Kurs nicht.

Zielgruppe

Für wen ist die Schulung?

Für Beschäftigte in Abfallsammelstellen, Zwischenlagern, Werkstätten, Laboren und Produktionsbetrieben, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie für Lager- und Logistikpersonal und Vorgesetzte, die Entsorgungswege organisieren. Auch Betriebe, die mehrere Mitarbeitende einheitlich unterweisen wollen, sind angesprochen.

Inhalte

Kursinhalte

  1. 1Abfallbegriff, gefährliche Abfälle und rechtliche Grundlagen
  2. 2Gefahrrelevante Eigenschaften, Einstufung und Abfallschlüssel
  3. 3Vergiftungsgefahren, gefährliche Reaktionen und Grenzwerte
  4. 4Schnelltests, Kennzeichnung, Betriebstagebuch und Betriebsanweisungen
  5. 5Abfalltrennung, Lagerräume, Lagerabschnitte und baulicher Brandschutz
  6. 6Technische Schutzmaßnahmen, Ausstattung, Annahme und Verpackung
  7. 7Sichere Lagerung sowie asbesthaltige und infektiöse Abfälle
  8. 8Abfallverzeichnis, Abfallbeauftragte, Zugangsregeln und Hygiene
  9. 9Transport, Nachweisverfahren und verantwortliche Erklärung
  10. 10Schutzausrüstung, Alarm- und Notfallplan und Sofortmaßnahmen bei Unfällen

Recht und Vorschriften

Rechtliche Grundlagen

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Es regelt die ordnungsgemäße Entsorgung, die Getrennthaltung gefährlicher Abfälle und den Betriebsbeauftragten für Abfall. Der Kurs erklärt diese Pflichten im Überblick.

  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

    Sie ordnet jedem Abfall einen sechsstelligen Abfallschlüssel zu und kennzeichnet gefährliche Abfälle. Die Schulung zeigt, wie die Einstufung funktioniert.

  • Nachweisverordnung (NachwV)

    Sie regelt die Nachweisführung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle, etwa mit verantwortlicher Erklärung und Deklarationsanalyse. Der Kurs erläutert den Ablauf.

  • TRGS 520 – Sammelstellen für gefährliche Abfälle

    Sie beschreibt bauliche, technische und organisatorische Anforderungen an Sammelstellen und Zwischenlager. Die Schulung vermittelt die Grundlagen; die geforderte Fachkunde ersetzt sie nicht.

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Viele gefährliche Abfälle sind zugleich Gefahrstoffe, für die Schutzmaßnahmen, Hygiene und Unterweisung vorgeschrieben sind. Der Kurs vermittelt dazu das Grundwissen.

Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.

Ihr Lernerfolg

Ziele der Schulung

  • Sie können gefährliche von nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden und kennen den Abfallschlüssel
  • Sie wissen, warum gefährliche Abfälle nicht vermischt werden dürfen und wie sie getrennt werden
  • Sie kennen die Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung gefährlicher Abfälle
  • Sie verstehen den Ablauf des Nachweisverfahrens und die Rolle des Abfallbeauftragten
  • Sie erkennen Vergiftungsanzeichen und wissen, was bei Unfällen und Leckagen zu tun ist

Gut zu wissen

Leistungsumfang und Hinweise

Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „Gefährlicher Abfall“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

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